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FREIHAUS 2020-11: Jugendschutz ins digitale Zeitalter holen

Kinder und Jugendliche müssen besser vor gefährlichen Inhalten im Netz geschützt werden. Wieso die Bundesregierung dies mit dem neuen Jugendschutzgesetz erneut nicht schafft, lesen Sie hier.



Die Digitalisierung bringt unglaubliche Chancen mit sich. Digitales Lernen und die Vernetzung über den ganzen Globus sind nur zwei davon. Gerade für Kinder und Jugendliche sind digitale Medien ein vollkommen selbstverständlicher Bestandteil ihres täglichen Lebens – und das ist auch richtig so. Unstrittig ist aber auch, dass wir Kinder und Jugendliche besser vor gefährlichen Inhalten im Netz schützen müssen. Denn Jugendschutz gilt schon lange nicht mehr allein in Kinosälen, im Einzelhandel oder im heimischen Wohnzimmer. Er muss vielmehr Schritt halten mit der Lebensrealität der jungen Generation. Er muss endlich im 21. Jahrhundert ankommen.


Familienministerin Giffey ist nun schon die dritte Bundesministerin, die an einer Reform des Jugendmedienschutzes scheitert. Für mich ist klar: Der aktuelle Entwurf zur Reform des Jugendschutzgesetzes aus ihrem Haus ist ineffizient und einschränkend. Mit ihrem neuen Gesetz schafft Familienministerin Giffey rechtliche und tatsächliche Unsicherheiten, beschränkt grundlos Medienzugänge und findet keine Antworten auf die Realitäten eines digitalen Zeitalters.


Die Absurdität des aktuellen Vorschlages lässt sich gut anhand eines Beispiels erkennen: Geht es nach Giffey, so kann ein Film – je nach Medium, auf dem er ausgestrahlt wird – unterschiedliche Altersfreigaben erhalten. So kann er beispielsweise für das Fernsehen eine Altersfreigabe ab 5 Jahren bekommen, bei einem Online-Streamingdienst jedoch als „ab 18“ gekennzeichnet werden. Denn sollte der Streamingdienst über Chat- oder Kommentarfunktionen verfügen, so gelten diese laut Gesetzentwurf als „Interaktionsrisiken“. Und solche sollen künftig in die Altersbewertung des Inhaltes mit einbezogen werden. Kinder und Eltern können sich also bald kaum mehr auf etablierte Kennzeichnungen wie die Freiwillige Selbstkontrolle (FSK) verlassen. Hinzu kommen unnötige und ineffiziente Doppelstrukturen. Der geplante Ausbau der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zu einer eigenen Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz mit zusätzlichen 50 Planstellen führt nicht zu mehr Einheitlichkeit, sondern zur Kompetenzchaos. Denn schon heute existieren Strukturen in den Ländern, beispielsweise durch die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und die Obersten Landesjugendbehörden.


Als Freie Demokraten setzen wir uns für einen wirkungsvollen Jugendschutz im digitalen Zeitalter ein. Hierfür braucht es aus unserer Sicht die richtigen staatlichen Rahmenbedingungen, umfassende Angebote zum Erwerb von Medienkompetenz sowie gelebte Sozial- und Eigenverantwortung. Dies gelingt nur, wenn wir Rechtssicherheit und Rechtsklarheit schaffen, indem es eine Vorabkontrolle und Altersbewertung mit Durchwirkungscharakter für alle künftigen und weiteren Ausspielwege gibt. Dabei müssen gleiche rechtliche Rahmenbedingungen ("level-playing-field") für alle Mediengattungen gelten. Denn Jugendschutz ist Inhalteprüfung und nicht Kontrolle des Verbreitungsweges. Effektiver Jugendschutz kann zudem nur gelingen, wenn Bund und Länder sich auf eine gemeinsame Linie einigen und Doppelstrukturen verhindert werden.


Unsere ausführliche Position machen der medienpolitische Sprecher unserer Fraktion und ich in unserem Positionspapier deutlich. Dieses finden Sie hier.

Der Gesetzentwurf von Familienministerin Giffey kommt demnächst in den Bundestag. Für die Freien Demokraten und mich steht fest: In seiner jetzigen Form wird er sein Ziel verfehlen. Wir werden uns deshalb in den weiteren Beratungen für einen wirklich wirksamen Jugendschutz im digitalen Zeitalter stark machen.



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