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FREIHAUS-5: Kinderrechte ins Grundgesetz

In letzter Zeit werden die Forderungen immer lauter, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Für die Freien Demokraten ist klar: Kinder haben Rechte! Wir wollen aber nicht, dass die Rechte von Kindern und Eltern gegeneinander ausgespielt werden. Wie sich die Freien Demokraten im Bundestag deshalb in der aktuellen Debatte positionieren, lesen Sie hier.

Mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention 1992 hat sich auch Deutschland dazu verpflichtet, Kinderrechte in besonderer Weise zu achten. Kern der Konvention ist dabei das Kindeswohl, das bei allen staatlichen Entscheidungen, die Kinder betreffen, als vorrangiger Gesichtspunkt berücksichtigt werden muss.

Als Vater und Freiem Demokraten liegen mir unsere Kinder besonders am Herzen. Deshalb ist es mir ein wichtig, sie überall dort zu stärken, wo es nur möglich ist. Nur so können sie zu eigenständigen, selbstbestimmten Mitgliedern unserer liberalen Bürgergesellschaft heranwachsen.


Schon jetzt sind Kinder Träger aller Grundrechte, die unser Grundgesetz definiert. Zugleich legt das Grundgesetz – wie auch die UN-Kinderrechtskonvention – fest, dass in erster Linie den Eltern die Verantwortung für die Erziehung vorbehalten ist. Und genau das soll auch so bleiben. Als Freier Demokrat möchte ich keinen miterziehenden Staat, sondern einen Staat, der sich zurückhält und nur dann eingreift, wenn es nötig ist.


Aus Sicht der Freien Demokraten dürfen die Rechte von Eltern und Kindern deshalb nicht gegeneinander ausgespielt werden. Doch wenn Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden, wer setzt diese dann durch? Tut dies der Staat, dann passiert genau das, was ich mit meinen Kolleginnen und Kollegen der Bundestagsfraktion ablehne: Der Staat mischt sich in die Erziehung ein. Um der Tragweite des Themas Rechnung zu tragen, habe ich im Namen der FDP-Fraktion daher im vergangenen Herbst zu einer Podiumsdiskussion eingeladen, in der wir mit Experten die verschiedenen Blickwinkel erläutert haben. So konnten alle Argumente, die für und gegen eine Aufnahme sprechen, gegenübergestellt werden.


Derzeit erarbeitet eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einen Vorschlag, in welcher Form Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden können. Auf diesem Vorschlag aufbauend wollen wir dann diskutieren, ob und wenn ja, wie wir Kinderrechte im Grundgesetz festschreiben.


Eines steht für mich dabei aber von vornherein fest: Wir müssen Kinder auch abseits des Grundgesetzes stärken, zum Beispiel, indem wir ihnen die bestmögliche Bildung ermöglichen und indem wir sie bei Probleme nicht im Regen stehen lassen – hier haben die Freien Demokraten und ich vielfältige Ideen wie das Kinderchancengeld. Die Bundesregierung möchte von alldem aber natürlich nichts wissen.

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