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FREIHAUS 2023-9: Engagement in Teilzeit

Liebe Leserinnen und Leser, das Engagement für das Gemeinwohl ist eine wunderbare Sache. Und eine Sache, die in vielen Bereichen den sozialen Klebstoff bildet. Allerdings passt es nicht in jeder Lebenslage, einem Freiwilligendienst in Vollzeit nachzugehen.


Teilnehmende des Bundesfreiwilligendienstes, die älter als 27 Jahre sind, können schon jetzt anteilig tätig sein. Für junge Menschen unter 27 Jahren gilt dies nicht in dem Maße, denn es müssen Gründe wie beispielsweise familiäre, erzieherische oder pflegerische Verpflichtungen vorliegen. Hier setzt nun ein neues Gesetz, das sogenannte Freiwilligen-Teilzeitgesetz, an.

Zukünftig sollen Freiwillige die Möglichkeit haben, einen Freiwilligendienst in Teilzeit, also mit mehr als 20 Stunden pro Woche, zu leisten, ohne ihre persönlichen Gründe für die zeitliche Einschränkung offenlegen und den Nachweis eines berechtigten Interesses dafür erbringen zu müssen. Außerdem sind Bürokratieerleichterungen für Einsatzstellen und Träger geplant.

Darüber hinaus soll die Obergrenze für ein angemessenes Taschengeld angehoben werden. Träger und Einsatzstellen haben so einen größeren Spielraum für die Anerkennung der Leistung der Freiwilligen.





Wann das Gesetz in Kraft tritt, ist noch nicht absehbar. Es steht aktuell noch ganz am Anfang des Abstimmungsprozesses. Dennoch ist es ein richtiger und wichtiger Schritt.

Das Thema „Freiwilligendienste“ ist ohnehin brandaktuell und beschäftigt uns Bundespolitikerinnen und -politiker enorm. In dem Haushaltsentwurf 2024 sind Kürzungen in diesem Bereich vorgesehen. Diese sind für uns Freie Demokraten nicht nachvollziehbar. Denn bei Freiwilligendiensten wird unserer Ansicht nach wirklich etwas für die Demokratieförderung in unserem Land getan.


Der Haushalt 2024 ist noch nicht beschlossen. Wir Freien Demokraten werden das Thema Freiwilligendienste intensiv beraten und uns gegen die angedachten Kürzungen einsetzen.

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